Worum es eigentlich geht....

Vor nahezu 2 Jahren, habe ich den letzten Eintrag in diesem Blog gemacht. Die letzten Tage in Usingen fehlen sogar, doch es hat sich nichts weltbewegendes getan, so das es kein wirklicher Verlust ist.
Da ich mich nun entschlossen habe, dieses kleine Projekt weiterzuführen, bin ich mit dieser Webseite umgezogen und habe dabei festgestellt, das viele Links nicht mehr funktionieren und ins Leere führen. Im Laufe der Zeit werde ich das richten, doch einen genauen Termin dazu, also eine Deadline, kann ich nicht nennen.



Nahezu jeder hat schon einmal von den Maßnahmen gehört mit deren Hilfe die Hartz IV Empfänger wieder in den regulären Arbeitsmarkt zurükgeführt werden sollen.

Einige dieser Maßnahmen haben als Schwerpunkt die Bewerbung, also Form, Aufbau und Inhalt einer schriftlichen Bewerbung, eines Lebenslaufes und so weiter.

Andere Maßnahmen vermitteln Kenntnisse in zB Word und/oder Excel. All dies sind durchaus sinnvolle Maßnahmen die hilfreich sein können.

Doch leider sind längst nicht alle Maßnahmen derart zielführend, sondern dienen lediglich dazu den eigenen Profit (des Maßnahmeträgers) zu maximieren. Die Jobcenter machen gute Miene zum bösen Spiel, denn jeder Erwerbslose der in einer solchen Maßnahme steckt, wird nicht von der Statistik erfasst und zählt somit (vorübergehend) nicht als erwerbslos.

Für den Erwerbslosen selbst springt dabei meist gar nichts heraus. Wichtig ist nur das er anwesend ist, denn nur dann kann der Maßnahmeträger dem Jobcenter eine Rechnung stellen.

Die Sache lohnt sich ! Zumindest für die Maßnahmeträger…….

Mit billig gestrickten Maßnahmen, kann man ein Vermögen verdienen.

Im Haushaltsjahr 2012 wurden vom Bund insgesamt 31,8 Milliarden Euro für “Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende” aufgewendet.

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist für das Jahr 2012 Gesamtausgaben in Höhe von rund 40 Mrd. Euro aus, die für Leistungen nach dem SGB II anfallen und vom Bund und den Kommunen 2 getragen werden müssen.

 

 

40,05 Mrd. Euro

Insgesamt

4,16 Mrd. Euro = 10,4%

Verwaltungskosten

3,11 Mrd. Euro = 7,8%

Eingliederungsleistungen

5,21 Mrd = 13 0%

Leistungen der Sozialversicherung

13,36 Mrd. Euro = 33,4%

Kosten der Unterkunft und Heizung

14,02 Mrd. = 35,0%

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Quelle

3,11 Milliarden. Das sind 3110 Millionen Euro!

Achtung Fiktion

Es müsste doch mit dem Teufel zugehen, wenn man sich von den vielen Millionen nicht irgendwie sanieren könnte.

Dies dachten sich zumindest einige hochrangige Mitarbeiter eines Jobcenters. Sie gründeten kurzerhand einen eigenen Maßnahmeträger. Als Gesellschaftsform wählten sie eine GmbH und nannten das ganze kurzerhand den ” Dienst”

Vorstand und Geschäftsführung vom “Dienst” besetzten sie selber, schließlich geht es darum Geld zu machen.

Als nächstes wurden einige nichtssagende Werbeslogans kreiert, denn immerhin musste man zumindest den Anschein erwecken, dass das was der “Dienst” anbot für die Erwerbslosen von Vorteil sei.

Nachdem die Vorarbeiten erledigt waren und man immerhin einige tausend Euro in den “Dienst” investiert hatte, musste man nur noch die lästige Konkurenz loswerden.

Nur gut, das die Damen und Herren in ihrer Eigenschaft als Vorgesetzte im Jobcenter die Möglichkeit hatten, selber zu bestimmen zu welchen Maßnahmen die Erwebslosen geschickt wurden und zu welchen nicht.

Ab diesem Zeitpunkt war der “Dienst” der einzige Maßnahmeträger der noch “Kunden” durch das Jobcenter erhielt. Nach und nach schlossen alle anderen Anbieter ihre Pforten und zogen fort. Auf diese Weise, wurde ein Monopol erschaffen, das es ermöglichte nach eigenem Gutdünken zu schalten und walten .

Doch die Herrschaften bekamen den Hals nicht voll genug. Um eine weitere Steigerung der Gewinne zu erzielen, strebte man nun die Anerkennung als gemeinnützige Organisation an. Denn durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit, kamen auch enorme steuerliche Vorteile einher. Dafür jedoch, musste man noch einige Politiker mit in’s Boot holen, welche dann dafür Sorge trugen das aus der “Dienst” Gmbh ( Gesellschaft mit beschränkter Haftung) eine gGmbH (gemeinnützige GmbH) wurde. Als Gegenzug gab man den entsprechenden Politikern zusätzliche Sitze im Vorstand.

Nun war alles perfekt. Das Jobcenter schickte (den neuen internen Dienstanweisungen entsprechend) alle Erwerbslosen zu dem Dienst. Dieser beschäftigte sich einige Wochen mit den “Kunden” und schickte dem Jobcenter dafür eine gepfefferte Rechnung, welche anstandslos bezahlt wurde. Der “Dienst” machte steigende Umsätze die aber zum größten Teil von den Bezügen der Geschäftleitung bzw des Vorstandes, sowie den Gehältern für die Angestellten aufgefressen wurden. Immerhin ist man ja gemeinnützig und darf keine großen Gewinne machen.

Wieviel die ehrenwerten Herrschaften der Vorstandsetage im “Dienst” nun wirklich verdienen, möchten sie nicht verraten. Brauchen sie auch nicht, sagt zumindest § 286 Abs.4 HGB.

 

 

 

 

Das ist eine ziemliche Räuberpistole, nicht wahr ?

Wer aufmerksam war, hat den Zusatz “Achtung Fiktion” bemerkt der über dem kursiven Text zu sehen ist.

Tatsächlich wurden die Taunusdienste ( und um die geht es hier) nicht von Mitarbeitern des Jobcenters Hochtaunuskreis gegründet, sondern vom Landkreis selber.

Die Taunusdienste gGmbH wurde 1998 gegründet als Arbeitsförderungsgesellschaft des Hochtaunuskreises mit dem Ziel, entsprechende qualifizierende Maßnahmen durchzuführen, um Voraussetzungen für eine Eingliederung bzw. Wiedereingliederung von arbeitslosen Menschen in das Erwerbsleben zu schaffen.

Was allerdings den Rest angeht…… Nun, sagen wir es gibt Dinge die man lieber nicht an die große Glocke hängen möchte. Denn ab 2005 änderte sich einiges im Hochtaunuskreis. Man wurde nämlich eine Optionskommune! Als solche hatte man völlig neue Möglichkeiten und Wege.

Keine Fiktion ist übrigens die Besetzung der Vorstandsetage. Die Gelegenheit diese Damen und Herren kurz vorzustellen, möchte ich mir nicht entgehen lassen.

In der Geschäftsführung sitzen :

Beide arbeiten tatsächlich als hochrangige Mitarbeiter des Jobcenters im Landratsamt. Dort sind sie Fachbereichsleiter und Stellv. Fachbereichleiterin des Bereichs Arbeitsförderung. Also genau der Bereich der darüber bestimmt welcher Kunde des Jobcenters zu welcher Maßnahme gehen soll. Es sollte wohl klar sein, das die Taunusdienste hier als einziger Maßnahmeträger für die beiden in Frage kommt. Kunstück, sind die Taunusdienste doch der einzige Maßnahmeträger der noch im Landkreis existiert.

Herr Bank wird jedoch ab November 2014 von Klaus-Dieter Stork abgelöst, welcher bereits freudig seinem neuen Aufgabenfeld entgegenfiebert. Zwar hat Herr Stork noch nie etwas mit Erwachsenenbildung zu tun gehabt, aber da seine Aufgaben eigentlich nur verwaltungstechnischer Natur sind, ist das kein großes Manko. Eigentlich können alle froh sein, das sich dieser “junge Löwe” just zur rechten Zeit auf einen Posten beworben hat, den es damals noch gar nicht gab.

Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird es etwas kitzliger. Diese Damen und Herren gehen nicht gerade damit hausieren das sie den Vorstand der Taunusdienste bilden.

Laut Beteiligungsbericht des Hochtaunuskreises 2012 waren dies:

  • Uwe Kraft (Kreisbeigeordneter CDU)

  • Horst Peter Buhlmann  (Der in der Finanzverwaltung der der Stadt sitzt und dafür sorgt, das die Rechnungen der Taunusdienste bezahlt werden).

  • Jasmine Bösel (Ebenfalls eine Fachbereichsleiterin, die in dieser Eigenschaft die Rechnungen der Taunusdienste annerkennt) Ihren Fachbereich 10_90 scheint es neuerdings nicht mehr zu geben.

  • Rainer Keller (Ein weiterer Fachbereichsleiter. Diesmal zuständig für Aus- und Weiterbildung. Sollte damit die Ausbildung der Jobcentermitarbeiter gemeint sein, macht er seinen Job schlecht).

  • Peter Rinker (Fachbereichsleiter Hilfemanagement) und

  • Bernhard Strauch (Fachbereichsleitung Hochbau).

Wie ich vorhin bemerkte, ist die Tatsache das der Hochtaunuskreis eine Optionskommune ist, von großem Interesse.

Eine Optionskommune übernimmt im Bereich SGBII (Harz IV) ALLE Aufgaben die sonst vom Bund übernommen würden. Oder anders ausgedrückt: Eine Optionskommune kann nach Gutsherrenart, ohne Einmischung der Bundesanstalt f. Arbeit in Nürnberg, über das Wohl und Wehe eines Harz IV Empfängers bestimmen.Die Zeche dafür, zahlt der Bund. Um das ganze rechtlich in trockene Tücher zu bekommen, wurde sogar das Grundgesetz um Artikel 91e erweitert.

Artikel 91e

(1) Bei der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende wirken Bund und Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Gemeinden und Gemeindeverbände in der Regel in gemeinsamen Einrichtungen zusammen.

(2) Der Bund kann zulassen, dass eine begrenzte Anzahl von Gemeinden und Gemeindeverbänden auf ihren Antrag und mit Zustimmung der obersten Landesbehörde die Aufgaben nach Absatz 1 allein wahrnimmt. Die notwendigen Ausgaben einschließlich der Verwaltungsausgaben trägt der Bund, soweit die Aufgaben bei einer Ausführung von Gesetzen nach Absatz 1 vom Bund wahrzunehmen sind.

Fühlt man sich von einem “normalen” Jobcenter ungerecht behandelt, so hat man die Möglichkeit an das Kundenreaktionsmanagement (KRM) der Bundesagentur schreiben. das KRM greift die Sache auf und geht ihr nach, was darin gipfeln kann, dass Teamleitung oder Geschäftsführung eines Jobcenters “was auf die Finger bekommen” und ihr Verhalten künftig ändern müssen.

In einer Optionskommune ist das anders. Dort hat das KRM keinerlei Befugnis, ebensowenig wie die Bundesagentur selber. Die einzige Kontrollinstanz die es im Hochtaunuskreis gibt ist….. der Landrat. Also der Strippenzieher und Initiator der ganzen Geschichte kontrolliert sich selber. Es möge jeder für sich selbst entscheiden ob dies sinnvoll oder sinnfrei ist……

An anderer Stelle werde ich darüber berichten was passiert, wenn man es wagt sich über mangelnde Fach- und Sachkenntniss einzelner Mitarbeiter zu beschweren.

Damit hätten wir also die “heilige Dreieinigkeit” beisammen. Der Landkreis, welcher als Optionskommune agiert, Das Jobcenter das nur dem Landkreis Rechenschaft schuldig ist und die Taunusdienste deren Mitarbeiter letzlich auch alle vom Landkreis bezahlt werden.

Das Jobcenter schickt Erwerbslosen, ohne ansehen der Vorgeschichte oder Qualifikation zu den Taunusdienste, diese “bespaßen” ihre Kunden 12 Wochen lang und schicken die Rechnung dafür dem Jobcenter. Dieses wiederum lässt diese Rechnung vom Bund bezahlen (GG Art. 91e). Nutznießer der ganzen Sache ist der Landkreis welche auf diese Weise die Bundesmittel in den Kreiseigenen Firmen versickern lässt. Darauf ist der Landkreis sogar stolz.

Das SGBII und die anzuwendenden Vorschriften des SGB III sehen bei der Beschaffung von Qualifizierungsmaßnahmen die Anwendung des Vergaberechts vor. Die eigene Gesellschaft bietet hier den Vorteil der sogenannten Inhouse-Vergabe, die die öffentliche Ausschreibung entbehrlich macht. Es sind….. keine Anzeichen für eine Auflösung der Gesellschaft zu erkennen. Es ist im Gegenteil so, dass Chancen für eine weitere Entwicklung und einen Ausbau der Angebote der Gesellschaft bestehen.

So steht es im Beteiligungsbericht des Hochtaunuskreises aus dem Jahre 2009.

Ach ja, noch mal kurz zu meiner “Räuberpistole” von oben. Die Taunusdienste sind wirklich eine gGmbH und somit von der Gewerbesteuer befreit. Auch widerspricht der Aufsichtsrat tatsächlich, unter Berufung auf § 286 Abs.4 HGB, der Offenlegung seiner Bezüge. Wie hoch diese Bezüge sind weis ich nicht, aber das dort Gelder fließen ist sicher.

Inzwischen hat sich herausgestellt, das zumindest die Geschäftsführung lediglich eine kleine Aufwandsentschädigung im niedrigen dreistelligem Bereich erhalten hat. Der neue Geschäftsführer, Herr Stork, wird natürlich mehr als 350 € erhalten. Man hat mir versichert, das die Bezüge der Vorstandsmitglieder, sich ebenfalls im Bereich einer einfachen Aufwandsentschädigung bewegen. Weshalb diese dann aber einer Offenlegung der Bezüge widersprochen haben, ist mir ein Rätsel. Transparenz sieht anders aus…

Nun bin ich kein Anwalt, aber für mich als juristischen Laien klingt das alles doch reichlich dubios. Auch will mir eine Bemerkung meiner Fallmanagerin, Fr. V. nicht aus dem Sinn. Sie sagte, das alle Erwerbslosen früher oder später zu den Taunusdiensten geschickt werden. Ob Handwerker, Dienstleister oder Kaufleute, der berufliche Hintergrund oder die persönliche Qualifikation ist nebensächlich. Sie alle müssen in Reih und Glied zu den Taunusdiensten marschieren denn: “Da werden sie geholfen, ”  Das alles klingt eher nach dem Gießkannenprinzip, bei dem jeder mal was abbekommt, als nach einer zielgerichteten Hilfeleistung.

 

Bis hierher hatte ich schon eine Menge Infos über die Taunusdienste gesammelt, was mir aber noch fehlte waren Erfahrungsberichte darüber was innerhalb der Dienste geschah. Was genau wird dort veranstaltet? Im Internet gibt es leider keinerlei Erfahrungsberichte von (ehemaligen) Kursteilnehmern.

Das Jobcenter kam mir in dieser Hinsicht dankenswerter Weise insoweit entgegen, als das sie einen Verwaltungsakt schufen, der mich zunächst einmal dazu zwingt die Taunusdienste als Kursteilnehmer zu besuchen. Leider scheint man im Jobcenter Hochtaunuskreis nicht zu wissen, das ein ersetzender Verwaltungsakt an gewisse Regularien und Bedingungen geknüpft ist. Das bedeutet das mein Status als Kursteilnehmer rechtlich auf etwas wackeligen Füßen steht.

Bis diesbezüglich eine Entscheidung getroffen wurde, werde ich meine täglichen Erfahrungen dort in Form eines Tagebuchs veröffentlichen. Wer weis?

Vielleicht werde ich ja sogar angenehm überrascht und das ganze stellt sich am Ende sogar als eine Supersache heraus…….

 

Matty

 

 


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